Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen geben uns den Rahmen für unsere gesamte Arbeit vor und können deshalb auch mit der Rinde eines Baumes verglichen werden.

 

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Für alle bayerischen Kindertageseinrichtungen gilt seit 2005 das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG), sowie die Ausführungsverordnung dieses Gesetzes (AVBayKiBiG).

 

Der §45 des SGB VIII bildet die Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen.

 

In unserer pädagogischen Arbeit orientieren wir uns am Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan (BEP) und der Handreichung für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Hierbei stehen für uns die Basiskompetenzen im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit.

„Leitziel der pädagogischen Bemühungen ist im Sinn der Verfassung der beziehungsfähige, wertorientierte, hilfsbereite, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.“ (§1 Abs. 1 Satz 3 AVBayKiBiG).

Kinderbildungs- und betreuungsgesetz
Erziehung etc. in den ersten drei Jahren
Bildungs- und Erziehungsplan

Diese Bücher sind auf Anfrage im Kindergarten einsehbar.

 

Für die Finanzierung bekommt unsere Kindertageseinrichtung Zuschüsse vom Freistaat Bayern, der Kommune und der Diözese Würzburg.

 

Weitere Vorschriften und Gesetze sind auch zu beachten:

Infektionsschutzgesetz, Datenschutzgesetz, Lebensmittelhygieneverordnung usw.