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Kindesschutz und Kindeswohl

Als Kindertagesstätte kommt uns eine besondere Verantwortung bei der Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohl-gefährdung zu. Unser Auftrag bezieht sich dabei auf unterschiedliche Gefährdungsformen, die im familiären / außerfamiliären Umfeld wie innerhalb unserer Einrichtung geschehen können. Unser Ziel ist es, überlegt und strukturiert zu handeln, um professionell Hilfe anbieten zu können.

 

Um dieser anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, haben wir ein Schutzkonzept entwickelt, in dem wir uns besonders mit dem Recht der Kinder auf Beteiligung und dem bewussten Umgang mit ihren Beschwerden auseinandergesetzt haben. Als weitere Voraussetzung für einen aktiven Kinderschutz enthält das Schutzkonzept verbindlich geregelte Abläufe, die uns Orientierung und Handlungssicherheit geben. Wir richten uns dabei nach den Paragrafen §8a SGB VIII und §1-3 SGB VIII. Sie definieren das Kindeswohl und Maßnahmen, die im Falle einer Gefährdung zu treffen sind.

Auch aufgrund einer Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages mit dem Landkreis Bad Kissingen sind wir verpflichtet das Jugendamt zu informieren, wenn wir erkennen, dass Kinder körperlich oder seelisch vernachlässigt oder missbraucht werden.

 

Die Unterrichtung ist erforderlich, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

 

Zum weiteren Schutz der Kinder müssen die Beschäftigten des Kindergartens in regelmäßigen Abständen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Kind im Sandkasten