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Versicherungsschutz

  • Die Kinder sind auf dem direkten Weg zur und von der Kindertagesstätte, während des Aufenthaltes in der Einrichtung und während der Veranstaltungen, die die Kindertageseinrichtung durchführt, auch außerhalb des Kita-Grundstückes versichert. Der Versicherungsschutz gilt nicht bei Kindern, die alleine oder mit dem Fahrrad in die Einrichtung kommen.

  • Um Rechtsunsicherheit bezüglich der Aufsichtspflicht auf dem Nachhauseweg zu vermeiden, wird vereinbart, dass das Abholen der Kinder durch die Personenberechtigten selbst oder durch von diesen namentlich zu benennender geeigneter Dritter (Großeltern, Nachbarn, Freunde usw.) zu erfolgen hat.

  • Für den Weg zum und vom Kindergarten bzw. der Krippe sind die Eltern verantwortlich. Kinder dürfen nicht allein nach Hause gehen, sondern müssen auf alle Fälle abgeholt werden.

  • Beim Bringen des Kindergartenkindes sollten diese beim Verabschieden nur bis zum „Regenbogen“ oder bis zur „Sonne“, die am Ende der Garderobe befestigt sind, mitgehen. Krippenkinder sind grundsätzlich im Gruppenraum der Erzieherin zu übergeben. Wir können unserer Aufsichtspflicht nur nachkommen, wenn uns die Kinder beim Bringen ordnungsgemäß übergeben werden oder sich in einsehbarer Entfernung verabschieden.

  • Die Tagesstätte übernimmt für mitgebrachtes Spielzeug, für Kleidung, Wertsachen und Fahrräder keine Haftung! Wir bitten Sie, den Namen Ihres Kindes möglichst auf alle eigenen Dinge zu schreiben.

  • Das Eigentum der Kinder und deren Familien, für das unsere Einrichtung verantwortlich ist, wird sicher gehandhabt und geschützt (vertrauliche Unterlagen, Medikamente von chronisch kranken Kindern, usw.). Sie können sich darauf verlassen, dass vertrauliche Informationen, die wir im Rahmen unserer dienstlichen Tätigkeit erfahren, keinesfalls unbefugt weitergegeben und dass schriftliche Aufzeichnungen nur an Orten aufbewahrt werden, an denen ein unbefugter Zugriff ausgeschlossen ist. In der Anlage 13 des Bildungs- u. Betreuungsvertrages erhalten Sie zum Datenschutz nähere Informationen.

  • Wir bitten Sie, aus Sicherheitsgründen, Ihrem Kind keine Mützen und Kleidung mit Kordeln, Bändern oder Schnüren anzuziehen, da es sich beim Klettern in der Turnhalle oder im Spielhof daran strangulieren kann. Auch das Tragen von Ketten, hängenden Ohrringen, Fingerringen, Tüchern und Modeschals ist aus diesem Grund in unserer Einrichtung verboten.

  • Zur Sicherheit der Kinder, parken Sie bitte auf den Parkplätzen und nicht am Straßenrand. Das Fahren bis vor die Tagesstätte ist verboten, da die direkte Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gesperrt ist. Beim Be- und Entladen von schweren Materialien darf kurz vor der Einrichtung geparkt werden.

  • Wir bitten Sie, Schirme, Fahrräder und Roller nicht im Eingangsbereich abzustellen, da dieser als Fluchtweg frei bleiben muss. Fahrräder können im Fahrradständer vor der Kindergartentüre geparkt werden. Schließen Sie diese mit einem Sicherheitsschloss gegen Diebstahl ab.