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Umgang mit Krankheit

Der Bildungs- und Betreuungsvertrag beinhaltet eine Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2. Wir bitten Sie, die Inhalte der Belehrung genau durchzulesen, da diese Vorgaben für Sie verpflichtend sind.

  • Kinder, die an starkem Husten oder Schnupfen leiden, sich krank fühlen oder einen Tag zuvor oder in der Nacht erhöhte Temperatur ab 38° haben, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.

  • Bei Durchfall oder Erbrechen darf das Kind erst nach 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall wieder in die Einrichtung gehen.

  • Leidet das Kind oder ein Familienmitglied an einer ansteckenden/übertragbaren Krankheit, ist die Gruppenerzieherin von der Erkrankung und der Art der Krankheit unverzüglich zu unterrichten. Die kranken Personen dürfen in diesem Fall die Tagesstätte nicht betreten. Die Einrichtung kann von den Eltern eine schriftliche Bestätigung darüber einfordern, dass eine Weiterverbreitung der ansteckenden Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.

  • Verletzungen aus Unfällen in der Tagesstätte bzw. auf dem Weg von der und zur Einrichtung müssen der Kita-Leiterin gemeldet werden.

  • Entschuldigen Sie Ihr Kind bitte immer, wenn es wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund (Ausflug, Urlaub usw.) die Einrichtung nicht besucht.

  • Wir dürfen Kindern keine Arzneimittel verabreichen, die bei Krankheiten gegeben werden. Wenn die Krankheit am Abklingen ist und ein Medikament noch bis zu Ende genommen werden soll, geben Sie dies ihrem Kind frühs zuhause und nach der Kindergartenzeit. Bei chronischen Erkrankungen wie Allergien, Asthma usw. dürfen wir nach schriftlicher Medikation des Arztes und der Einverständniserklärung der Eltern Medikamente verabreichen.

  • Ziehen Sie Ihrem Kind im Sommer immer eine leichte Kopfbedeckung auf und achten Sie auf geeignete Bekleidung, die die Haut an empfindlichen Körperstellen bedeckt. Cremen Sie ihr Kind im Sommer schon zuhause ein, damit die Sonnencreme gut einziehen kann.

  •  Die Kinder, die länger als 13.30 Uhr im Kindergarten bleiben, bitten wir eine Sonnencreme (keine Sprühflaschen!!!) mit dem Namen Ihres Kindes (gut leserlich) mit in den Kindergarten zu bringen. Wir cremen diese Kinder dann am Nachmittag noch einmal ein. Die Krippenkinder werden mit einer Kitaeigenen Sonnencreme nach dem Schlafen am Nachmittag eingecremt. Falls Ihr Kind eine besondere Creme braucht, bringen sie diese bitte mit.