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Kita-Vertrag

Bei der Aufnahme des Kindes erhalten die Eltern einen Bildungs- und Betreuungsvertrag, der zwischen der katholischen Kirchenstiftung Wildflecken vertreten durch den Pfarrer und den Eltern des Kindes durch die jeweiligen Unterschriften geschlossen wird.

 

Die Eltern unterschreiben außerdem bei Eintritt in die Einrichtung verschiedene Einverständniserklärungen und die Kenntnisnahme des Informationsblattes „Geimpft- geschützt“ vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

 

Der Vertrag kann jederzeit durch Nebenabsprachen ergänzt werden. Dies gilt insbesondere für weitere Ermächtigungen der Eltern, die die Tagesstätte benötigt für:

  • das Verabreichen von Medikamenten an das Kind,

  • die Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung, die das Kind vorher besucht hat,

  • die Zusammenarbeit mit der Grundschule bei Einschulung des Kindes,

  • die Zusammenarbeit mit Fachdiensten bei besonderen Förderbedürfnissen des Kindes.

 

Kündigung des Vertragsverhältnisses

Eltern sind zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet) berechtigt.

Die Kündigung erfolgt schriftlich, unter Angabe des Grundes.

 

Der Kindergartenbesuch endet mit Ablauf des Kindergartenjahres bei Eintritt in die Schule. Das Kitajahr beginnt am 1.9. und endet am 31.8.

 

Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist die Kündigung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.

 

 

Der Träger ist nach erfolgter schriftlicher Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung zum Ende des laufenden Monats berechtigt, wenn:

  • die Eltern im wiederholten Zahlungsverzug der Elternbeiträge stehen

  • das Kind innerhalb der beiden letzten Monate mehr als 2 Wochen unentschuldigt oder längere Zeit ohne ärztliches Attest gefehlt hat

  • entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe nicht möglich ist bzw. das Kind aufgrund seines Verhaltens nicht in die Einrichtung integriert werden kann

  • die Erziehungsberechtigten nicht zur Zusammenarbeit bereit sind